Vor deinem ersten öffentlichen Auftritt ändert sich viel. Plötzlich will jeder Geld von dir haben, das Gewerbeamt, das Finanzamt und die Gema. Wie du deine DJ-Tätigkeit als Gewerbe anmeldest, habe ich hier beschrieben.
Um die Gema und die Musik-Lizenzierung geht es in diesem Blogpost, als weiteren geschäftlichen Teil des DJings.
Gema DJ-Lizenz in 5 Minuten bekommen
Hast du nicht viel Zeit und willst zur Gema nur wissen, was du als DJ tun sollst?
Rufe beim Kundenservice der Gema an,
unter der Telefonnummer 030 588 58 999
Eine freundliche Sachbearbeiterin wird dir ein paar Fragen stellen. Dann bekommst du einen Vertrag über den Tarif VR-Ö zugeschickt. Diesen Vertrag unterschreibst du und schickst ein Exemplar zurück an die Gema. Fertig.
- Oder du rufst die Gema-Webseite auf
- Lade dort die PDF-Datei „Fragebogen Discjockeys“ als Vertragsentwurf herunter
Das Formular füllst du aus und schickst den Vertrag an:
GEMA
KundenCenter
11506 Berlin
Bis Juli 2016 war der Ablauf komplizierter, weil du für jedes Bundesland die richtige Gebietsdirektion auswählen musstest.
Als Pauschale kostet deine DJ-Lizenz 59 Euro pro Jahr. Dafür sind 500 Kopien pro Jahr lizenziert. Somit musst du dir nie wieder Gedanken machen, ob du dich bei der Gema anmelden solltest. Denn in Zukunft bist du 100 % legal unterwegs.
Seitdem ich den Pauschalvertrag abgeschlossen habe, muss ich mir keine Sorgen mehr machen, ob ich eine CD kopieren darf oder ob meine iTunes-Musik auf dem USB-Stick eine Kopie für die öffentliche Wiedergabe ist.
Es ist wirklich so einfach. Und damit könnte ich diesen Blogpost bereits beenden und dir einen schönen Tag wünschen.
Allerdings kenne ich die Gehirnwindungen der DJs. Schließlich suchte ich selbst jahrelang einen Ausweg, um mich gegen die zusätzlichen Gema Gebühren zu wehren.
Wer muss Gema Gebühren bezahlen, DJ oder Veranstalter?
Grundsätzlich fragte ich mich, warum ich als DJ eine weitere Lizenzgebühren bezahlen muss?
- Discotheken, Clubs und Veranstalter müssen sowieso schon so viel Gema-Gebühren bezahlen.
Dann muss ich sicher nicht doppelt bezahlen? Oder doch?
- Warum soll ich doppelt bezahlen, wenn ich Musik kaufe und nicht klaue?
Meine Musik kaufe ich ganz offiziell bei diesen Plattenläden. Für diese Verkäufe werden bereits Gema-Gebühren abgeführt. Ist diese Lizenzierung nicht ausreichend genug?
- Zu meinen Partys kommen nur Freunde, das sind keine öffentlichen Feiern! Also muss ich keine Gema-Gebühren bezahlen. Oder doch?
Deshalb beschreibe ich, was ich in den letzten drei Jahren über Gema-Gebühren für DJs gelernt habe.
Warum muss ich zusätzliche Gebühren an die Gema bezahlen?
Ob du dich als DJ bei der Gema anmelden musst, hängt von zwei Voraussetzungen ab:
- Spielst du bei öffentlichen Veranstaltungen?
Nicht jede Party gilt als öffentliche Veranstaltung. Zum Beispiel ist jede Hochzeit und jede Geburtstagsparty eine private Veranstaltung. Damit entfällt das Kriterium der öffentlichen Wiedergabe.
Legst du ausschließlich bei privaten Feiern auf, wie Hochzeiten und Geburtstage, dann musst du keinen Vertrag mit der Gema abschließen.
Das gilt auch, wenn bei einer großen Hochzeitsfeier 600 Gäste eingeladen sind und dort 20 Bedienungen arbeiten. Die Anzahl der Gäste, Bedienungen und Techniker spielt keine Rolle.
- Verwendest du Kopien?
In vielen Fällen kannst du davon ausgehen, dass die Musik auf deinem Laptop als Kopie gilt. Sobald du eine Musikdatei auf einen USB-Stick kopierst oder Musik von selbst gebrannten CDs abspielst, verwendest du Kopien. Diese Kopien musst du bei der Gema lizenzieren.
Kannst du beide Fragen mit Ja beantworten, musst du deine Musik bei der Gema lizenzieren. Falls du für deine Gigs nur eine Frage mit Ja beantwortest, hast du einen Ausweg gefunden.
Auswege suchen und eine Ausnahme nutzen
Ich wollte über der Kopien-Diskussion der Gema stehen. Also kopierte ich eben gar keine Musik mehr. Damit ich garantiert keine Kopien spiele, spielte ich nur mit Original-Vinyls und gekauften Maxi-CDs.
Während alle anderen DJs längst mit Laptop aufgelegt haben, versuchte ich die Kopien-Regelung zu umgehen. Das war mein vermeintlicher Ausweg aus dieser schreienden Ungerechtigkeit.
Lieber schleppte ich meine Plattenspieler und zwei Kisten Schallplatten in die Clubs. Nur, um knapp 60 Euro Gema-Gebühren im Jahr zu sparen. So verbohrt kann wirklich nur ich sein.
Denn solange ich mit Original-Tonträgern auflege, muss ich meine Musik nicht nach DJ-Tarif VR-Ö lizenzieren, den die Gema im Jahr 2013 neu eingeführt hat.
VR-Ö – Der Gema-Tarif für DJs
Die öffentliche Aufregung begann Ende des Jahres 2012. Damals kündigte die Gema an, von DJs eine Lizenzgebühr in Höhe von 13 Cent pro Lied zu verlangen. Darüber wäre die digitale Kopie eines Musikstücks für die öffentliche Wiedergabe lizenziert.
Ende März 2013 bot die Gema eine Pauschale zu 55 Euro für 500 neue Songs pro Jahr an. Zuzüglich 7 % MwSt. ergibt das einen jährlichen Lizenzbetrag von 58,85 Euro. Mittlerweile wurde der Betrag auf 59 Euro aufgerundet.
Alle Lieder, die ich bereits in den Jahren zuvor lizenziert habe, muss ich nicht erneut bezahlen. Es wäre also wirtschaftlicher Schwachsinn diese Pauschale nicht zu nutzen.
Warum gibt es die Gema überhaupt?
Um zu erklären, was die Gema überhaupt macht, muss ich etwas ausholen.
Ganz kurz erklärt, die Gema sammelt alle Künstler-Honorare ein, wenn irgendwo Musik läuft. Das kann im Radio sein, als Hintergrundmusik im Supermarkt oder in deiner Discothek.
Alle eingesammelten Gelder werden nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel wieder an die Künstler ausgezahlt. Die Gema arbeitet also stellvertretend für die Künstler, die dazu einen Vertrag mit der Gema abschließen.
Sehr wahrscheinlich kennst du die Gema von gesperrten Youtube-Videos. Diese beiden Organisationen konnten sich sehr lange nicht darauf einigen, wie viel Geld Youtube an die Gema pro Musikstück zu zahlen hat.
Also sperrte Youtube kurzerhand viele Videos. In Deutschland erschien stattdessen ein Hinweis, dass die Gema Schuld sei.
In anderen Ländern einigte sich Youtube viel schneller mit der Verwertungsgesellschaft des Landes. Denn in jedem Land gibt es eine Organisation, die vergleichbare Dienstleistung erbringt, wie die Gema.
- USA: BMI (Broadcast Music Incorporated), ASCAP (American Society of Composers), SESAC (Society of European Stage Authors and Composers)
- Österreich: AKM, Austromechana
- Niederlande: Stemra
- IFPI, International Federation of the Phonographic Industry
- BIEM, Bureau International des Sociétés Gérant les Droits d’Enregistrement et de Reproduction Mécanique
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Urheberrechtsgesetz.
Ein kurzer Ausflug in das Urheberrecht
Nehmen wir an, du komponierst ein Lied. Dazu feilst du monatelang an der Bassline, textest die Verse und Strophen und nimmst deinen Gesang auf. Du überlegst dir passende Noten für dein Lied und machst deine Musik zu einem kleinen Meisterwerk.
Diese Arbeit gehört dir. Das Urheberrechtsgesetz schützt dich nun, weil du ein Musikstück erschaffen hast, das es vorher noch nicht gab.
Damit dir niemand deine harte Arbeit klauen kann, gibt dir das Urheberrecht die Freiheit damit zu machen, was du willst. Du darfst deine Musik verschenken oder verkaufen. Du kannst sie auch einfach in der Schublade aufheben.
Ganz automatisch bist du zum Urheber eines Werkes geworden.
Das Urheberrecht wird in zwei Bereiche eingeteilt:
- Urheberpersönlichkeitsrecht
Als Urheber darfst du bestimmen, was mit deinem Werk passieren darf. Dieses Recht lässt sich nicht auf andere Personen übertragen. - Verwertungsrechte
Als Urheber sollst du Geld mit deinem Werk verdienen können. Deshalb darfst du die Verwertungsrechte deines Werkes an andere Personen und Firmen übertragen.
Um diese Verwertungsrechte deiner Musik kümmert sich die Gema. Mit diesem Hintergrund verstehst du nun Gema als Abkürzung für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte„.
Bis zu deinem Tod gehören dir diese Rechte. Zunächst soll niemand anders, als du selbst von deiner Arbeit profitieren. Und selbst 70 Jahre nach deinem Tod sollen deine Erben immer noch etwas von den Früchten deiner Arbeit haben.
Die Vorstellung finde ich sehr motivierend. Meine Kinder, Enkel und Urenkel werden entscheiden dürfen, was mit diesem Artikel auf dieser Webseite passiert.
Erst 70 Jahre nach meinem Tod darf dieser Blogpost von jedem frei kopiert werden, ohne Verwertungsrechte dafür bezahlen zu müssen. Dann wird der Text gemeinfrei werden, kann also von jeder Person kopiert werden.
Aber vielleicht siehst du dich noch nicht als Urheber. Das könnte sich sehr schnell ändern.
Urheber darf über Rechte bestimmen
Als die erste Person meine Ideen geklaut hat, änderte sich meine Einstellung zum Urheberrecht.
Plötzlich verstand ich den Schutz des geistigen Eigentums anderer Personen nicht mehr als Behinderung meiner Rechte. Sondern als mein Recht und Schutz meiner jahrelangen Arbeit gegenüber anderen.
So muss es Musikern gehen, wenn plötzlich das halbe Internet anfängt ihre Musik zu klauen. Statt Geld dafür zu bezahlen, zieht sich die Mehrheit der Leute einfach jeden Song kostenlos bei Youtube, Soundcloud oder dubiosen Blogs.
Die Lizenzgebühren, die sich aus dem Verwertungsrecht eines urheberrechtlich geschützten Werks ergeben, solltest du nicht unterschätzen.
Vielleicht werden dir die Dimensionen klar, wenn du an den Film „About a Boy oder: Der Tag der toten Ente“ zurück denkst. Hugh Grant spielt darin den Berufssohn Will Freeman. Er lebt von den Lizenzgebühren eines Songs, den sein verstorbener Vater geschrieben hat.
In Deutschland sorgt die Gema sorgt dafür, dass Musiker und Produzenten für ihre Leistung bezahlt werden.
Wann ist eine Kopie eine Vervielfältigung für die öffentliche Wiedergabe?
Obwohl ich das alle gewusst habe, hielt ich mich sehr lange mit der Kopien-Diskussion auf. In vielen Gesprächen mit DJ-Kollegen fiel mir auf, dass jeder die Tarifbestimmungen der Gema unterschiedlich interpretiert.
Im Grundsatz geht es um die Frage, was meint die Gema in den allgemeinen Bestimmungen des Tarifs VR-Ö mit diesem Satz: „Vervielfältigungsstücke, die bereits schon einmal ordnungsgemäß lizenziert wurden, können zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Wiedergabe benutzt werden.“
Da ich alle meine MP3-Dateien bei Online-Shops wie Traxsource, iTunes, Juno und Beatport kaufe, ging ich davon aus, dass meine gekauften Songs „ordnungsgemäß lizenziert“ sind.
Das würde auch stimmen, wenn ich die Musik direkt aus dem Download-Verzeichnis abspielen würde. Spielst du Musik aus dem gleichen Ordner ab, in das iTunes deine Musik geladen hat, gilt deine Musik nicht als Kopie für die öffentliche Wiedergabe.
Was ist eine Kopie?
Vor einigen Jahren zählte ich nach, wie oft ich eine MP3-Datei kopieren muss, bis ich sie zum ersten Mal live spielen kann: Sieben Mal.
Erstelle ich bereits eine Kopie, wenn ich am Computer die MP3-Tags ändere?
Mit DJ-Kollegen und EDV-Freaks diskutierte ich über Dateideskriptoren (engl. file handle) unterschiedlicher Betriebssysteme.
Laut Gema handelt es sich dabei nicht um eine Kopie: „Sofern Sie eine Datei innerhalb eines Datenträgers von einem Verzeichnis in ein anderes verschieben, handelt es sich nicht um eine Vervielfältigung.“ (Quelle: Gema-FAQ)
Die technische Kopie einer Datei ist also nicht unbedingt ein Vervielfältigungsstück für die öffentliche Wiedergabe.
Welcher Gema-Typ bist du?
Sind meine Kopien jetzt „Vervielfältigungen zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe“? Ganz naiv würde ich das Bejahen.
Sicher kann ich jedoch nie sagen, wann eine Musikdatei als kopiert gilt. Denn der Begriff einer Kopie ist gar nicht so leicht zu fassen.
An einige Beispielen wird dies hoffentlich deutlicher. Dazu überlegte ich mir sechs Avatare, als Stellvertreter unterschiedlicher DJ-Typen:
1. Anfänger Alex
Ein Großteil der Plattensammlung stammt aus Blogposts mit DJ-Bootlegs, Youtube-Rips und Lieder die mit befreundeten Musikfans getauscht wurden. Alex geht es darum möglichst viel Musik zu sammeln.
Muss Alex Gema-Gebühren bezahlen?
Nein, Zuhause werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.
2. Privat Pia
Pia hat vor drei Jahren mit dem DJing angefangen. Mittlerweile hat sie einen Laptop fürs Auflegen und kauft regelmäßig Musik bei iTunes und Beatport. Außerdem hat sie die CD-Sammlung eines älteren DJs „geerbt“ und ein paar CDs ihrer Eltern mit in ihre Sammlung aufgenommen. Und natürlich greift sie auch auf ihre Musiksammlung mit 12.000 Songs aus den Anfangstagen zurück. Pia ist als DJane bei Geburtstagspartys ihrer Freunde unterwegs.
Muss Pia Gema-Gebühren bezahlen?
Nein, weil sie nur bei privaten Partys auflegt.
Vorsicht: Sobald sich der erste Gig bei einer Ladeneröffnung, Modenschau oder in einer Bar ergibt, muss Pia ihre Musik lizenzieren.
3. Hochzeits Henri
Henri hat sämtliche Musik auf seinem Arbeits-Laptop gespeichert, die er jedes Wochenende für seine Hochzeits-Gigs verwendet. Seine Vinyl-Sammlung verstaubt im Keller, aus nostalgischen Gründen. Er hat sich sämtliche Musik über Sampler-CDs gekauft und alte Schallplatten teilweise digitalisiert, teilweise nachgekauft. Auf die illegal erworbenen MP3-Dateien seiner Anfängertage greift er kaum noch zurück, weil ihm die Tonqualität nicht mehr ausreicht.
Muss Henri Gema-Gebühren bezahlen?
Nein, weil er ausschließlich bei Hochzeitspartys spielt. Hochzeiten gelten nicht als öffentliche Wiedergabe von Musik.
Vorsicht: Sobald Henri bei der ersten Firmenfeier oder dem ersten Volksfest auflegt, muss die Musik lizenziert werden.
4. Mobil Moritz
Moritz spielt vorwiegend Partymusik bei Volksfesten und Ballermann-Partys. Er ist bei vier DJ-Pools angemeldet, wo er sich die Partyhits gegen eine Jahresgebühr herunterladen kann. Außerdem tippt er für diverse DJ-Charts und wird von drei Promotionpools bemustert.
Die Top-40-Charts kauft er einzeln bei iTunes. Über seinen Laptop spielt er alle Musik direkt aus dem iTunes-Verzeichnis, ohne die Dateien zu konvertieren. Außerdem verwendet er Bravo Sampler-CDs.
Muss Moritz Gema-Gebühren bezahlen?
Nein, obwohl er ausschließlich bei öffentlichen Veranstaltungen auflegt, kopiert er keine Musikdateien, im Sinne der Gema.
Zwar kopiert Moritz die Promos auf seinen DJ-Laptop, doch diese Musik fällt unter die Freistellungsregelung der Gema für digitaler Promos. Für deren Lizenzierung sind ausschließlich die Promotionpools verantwortlich.
Mehr zu dieser Sonderregelung findest du in den Gema-FAQs.
5. Club Celina
Celina ist so gut vernetzt, dass sie Musik von ihren Produzenten-Freunden aus der ganzen Welt zugesteckt bekommt. Sie spielt häufiger auch Bootlegs und Re-Edits von befreundeten Produzenten.
Als Künstlerin veröffentlichte sie bereits eigene Musik, kennt sich mit den Verwertungsrechten und der Musik-Vertriebsstruktur aus. Sie ist GVL- und Gema-Mitglied und hat als Musikprofi einen kostenpflichtigen Soundcloud-Account.
Muss Celina Gema-Gebühren bezahlen?
Ja, weil die Musik ihrer Kollegen bei ausländischen Verwertungsgesellschaften gemeldet ist. Selbst die Kopien ihrer eigene Musik muss sie für die öffentliche Wiedergabe lizenzieren.
6. Legal Lukas
Lukas kennt die Diskussion um die Privatkopie noch aus Zeiten der Kompaktkassetten.
Seit dem Jahr 1985 sammelt er CDs und Vinyl-Schallplatten. Und seit dem Jahr 2006 kauft er über seinen Arbeits-PC auch digitale Musik zum Auflegen. Die MP3- und WAV-Dateien kopiert er anschließend auf seinen DJ-Laptop.
Kein einziges Lied seiner Sammlung stammt aus dubiosen Quellen im Internet, weil er mit seinen Einkäufen vor allem die Künstler unterstützen will. Seine Philosophie, Musik als langfristige Geschäftsinvestition zu sehen, wird anhand der vielen Maxis-CDs deutlich, die er seit 20 Jahren zum Auflegen benutzt. Einmal gekauft, tausend Mal gespielt.
Muss Lukas Gema-Gebühren bezahlen?
Ja, weil er die Musik die Musik auf einen DJ-Laptop kopiert.
Was passiert, wenn ich keine Gema-Gebühren bezahle?
Lange Zeit dachte ich, meine Musiksammlung müsste ich nicht nach dem Gema-Tarif VR-Ö lizenzieren.
Mir schoss auch die ketzerische Frage durch den Kopf, ob die Lizenzgebühren nicht danach schreien, illegale Downloads zu legalisieren. Für 59 Euro pro Jahr fragt dich niemand mehr nach dem Ursprungsort einer Song-Datei.
Jeder DJ wäre doch bescheuert, weiterhin Musik zu kaufen. Damit wird die Ursprungsidee, Verwertungsrechte für Musik zu schützen und finanziell zu vergüten, mit Füßen getreten.
Dann erkundigte ich mich am Gema-Stand der Musikmesse, ob die Musik auf meinen USB-Sticks als Vervielfältigungen gelten. Meine Frage wurde ganz klar bejaht, obwohl ich sämtliche Musik kaufe.
Kurz darauf schloss ich einen Vertrag ab. Und nun darf ich jedes Jahr 500 neue Musikstücke kopieren. Mit dem Segen der Gema digitalisiere ich Schallplatten, rippe CDs und kopiere die Musik auf USB-Sticks und eigene Sampler-CDs.
Ich muss mir auch keine Sorgen mehr machen, ob die Musik einer französischen Sampler-CD ordnungsgemäß lizenziert ist, die ich vor vier Jahren aus der Schweiz kaufte.
Viel zu lange hielt ich mich mit Ausnahmefällen auf. Warum eigentlich? Pro Jahr sind 58,85 Euro diesen ganzen Stress überhaupt nicht wert. Schließlich sind Gema-Gebühren eine Geschäftsausgabe.
Wenn es dir nicht allzu sehr weh tut, dann zahle diese Pauschale. Damit hast du deine Ruhe und du bewegst dich nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone. Guten Gewissens kannst du sogar damit Werbung machen, dass deine Musik ganz offiziell bei der Gema für die öffentliche Wiedergaben lizenziert ist.
Welche Erfahrungen hast du gemacht? Oder hast du noch eine Frage zur Gema-Lizenz? Schreibe bitte einen Kommentar …
Inhaltsverzeichnis
- Gema DJ-Lizenz in 5 Minuten bekommen
- Wer muss Gema Gebühren bezahlen, DJ oder Veranstalter?
- Warum muss ich zusätzliche Gebühren an die Gema bezahlen?
- Auswege suchen und eine Ausnahme nutzen
- VR-Ö – Der Gema-Tarif für DJs
- Warum gibt es die Gema überhaupt?
- Ein kurzer Ausflug in das Urheberrecht
- Urheber darf über Rechte bestimmen
- Wann ist eine Kopie eine Vervielfältigung für die öffentliche Wiedergabe?
- Was ist eine Kopie?
- Welcher Gema-Typ bist du?
- Was passiert, wenn ich keine Gema-Gebühren bezahle?
Hallo Thorsten.
Versteh ich Dich richtig? hast Du nur die Jahrespauschale gezahlt, nicht die Altbestandspauschale?
Gruß
Jochen
[quote name=“Jochen“]…Versteh ich Dich richtig? hast Du nur die Jahrespauschale gezahlt, nicht die Altbestandspauschale?[/quote]
Hallo Jochen,
genau. Weil ich pro Abend ca. 150 Lieder spiele, hatte ich genügend Luft, um mit den restlichen 350 Kopien über das Jahr zu kommen.
In den ersten zwölf Monaten waren das immerhin 29 Titel pro Monat. Und danach sind es mehr als 41 Titel pro Monat (500 Songs/12 Monate).
Schon vor Jahren habe ich mir einen minimalistischen Ansatz angewöhnt. Deshalb nehme so wenig Musik mit wie möglich. Dabei geht es mir gar nicht um die Kopienzahl oder Musik-Lizenzen, vielmehr möchte ich schnell den richtigen Titel finden.
Du erwähnst die Altbestandspauschale. Für 225 Euro könntest du deine gesamte Musiksammlung für die öffentliche Wiedergabe lizenzieren.
Hallo Thorsten,
also brauch ich nur einen Persilschein für die am Abend gespielten Titel im öffentlichen Bereich? Bin eigentlich fast nur im privaten Bereich tätig.
Gruß Jochen
Hallo Dj Reverb, Danke für diesen Beitrag endlich hat mal jemand das ganze verständlich erklärt. Ich habe auch meine ganze Musiksammlung lizenziert und die 58 Euro Pauschale finde ich i.o jährlich. Hoffe nur es bleibt so. Eine kleine Frage hätte ich doch noch: Ein Ladenbesitzer sagte zu mir für die Sylvester Party ich soll mich drum kümmern dass er keine Probleme mit der Gema bekommt.Jetz habe ich die Party bei Gema gemeldet und 40 Euro bezahlt obwohl ich sowieso schon meine Pauschale bezahle. War das richtig? Muss der Laden Besitzer auch bezahlen für die Party wenn ich da Auflege?
Hallo Thorsten,
ein sehr guter und Interessanter Beitrag. ich habe auch schon vor Jahren alle Titel Lizenziert und zahle die Jährliche Gebühr….sicher ist sicher. Danke für Deine Interessanten Beiträge!!!
Leider hatte ich beruflich keine Zeit Dich / Euch auf der Messe kennenzulernen.
Vielleicht klappt es nächstes Jahr!
Gruß
Oliver (Alias DJ-Olli)
Hallo Thorsten,
wie wollen die Kontrollieren ob du im Jahr 500 oder 505 Lieder kaufst bzw.auf diversen Veranstaltungen gespielt hast?
Wenn ich als Anfänger diese Pauschale abschliesse, muss ich angeben welche 500 Lieder ich Lizenzieren möchte schliesslich hab ich ja mehr als 500 MP3’s aufm Mac..? Wäre nett wenn Du das bissi näher erklärst überhaupt für mich als Anfänger der sich ganz neu mit der GEMA auseinander setzt..
Danke und eine schöne Woche und schöne Ostern
[quote name=“Dj Flex“]Ein Ladenbesitzer sagte zu mir für die Sylvester Party ich soll mich drum kümmern dass er keine Probleme mit der Gema bekommt.Jetz habe ich die Party bei Gema gemeldet und 40 Euro bezahlt obwohl ich sowieso schon meine Pauschale bezahle. War das richtig? Muss der Laden Besitzer auch bezahlen für die Party wenn ich da Auflege?[/quote]
Hallo DJ Flex,
was sagte die Gema dazu, als du die Party angemeldet hast?
Ich würde sagen, das ist genau richtig:
– Der Ladenbesitzer muss die Slivesterparty anmelden, um die Musik-Wiedergabe zu lizenzieren.
– Du musst die Kopien deiner Musik lizenzieren.
Die Gema übernimmt gleichzeitig das Inkasso für die GVL.
[quote name=“DJ-Olli“]Leider hatte ich beruflich keine Zeit Dich / Euch auf der Messe kennenzulernen. Vielleicht klappt es nächstes Jahr![/quote]
Hallo Oliver,
dann unterhalten wir uns in einem Jahr auf der Musikmesse 😉
[quote name=“Tatütata“]Hallo Thorsten,
… Wäre nett wenn Du das bissi näher erklärst überhaupt für mich als Anfänger der sich ganz neu mit der GEMA auseinander setzt..[/quote]
Hallo Tatütata,
einmalig kannst du deine komplette Musik für 225 Euro als Altbestandspauschale lizenzieren.
Eine Titelliste musst du nicht abgeben.
Und kaufen kannst du so viel Musik, wie du möchtest. Entscheidend ist, welche MP3-Dateien du fürs Auflegen verwendest. Davon musst nur die Musik lizenzieren, die du kopierst und öffentlich spielen willst.
Auf der Musikmesse erklärten mir die Gema-Mitarbeiter, dass der Kontrollaufwand von Titellisten wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.
Deine DJ-Software wird dir die Titelanzahl sehr schnell verraten, oder?
Ich werde noch nachfragen, ob ich die Pauschale für 500 Titel beliebig lange nutzen kann, und erst dann die nächste 500er-Pauschale bezahle, wenn ich mein Kontingent an lizenzierten Kopien aufgebraucht habe. Sebastian kam auf diese Idee, weil im Formular das Feld „einmalige Zahlung“ gibt.
[quote name=“DJ Rewerb“][quote name=“Tatütata“]Hallo Thorsten,
… Wäre nett wenn Du das bissi näher erklärst überhaupt für mich als Anfänger der sich ganz neu mit der GEMA auseinander setzt..[/quote]
Hallo Tatütata,
einmalig kannst du deine komplette Musik für 225 Euro als Altbestandspauschale lizenzieren.
Eine Titelliste musst du nicht abgeben.
Und kaufen kannst du so viel Musik, wie du möchtest. Entscheidend ist, welche MP3-Dateien du fürs Auflegen verwendest. Davon musst nur die Musik lizenzieren, die du kopierst und öffentlich spielen willst.
Auf der Musikmesse erklärten mir die Gema-Mitarbeiter, dass der Kontrollaufwand von Titellisten wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre.
Deine DJ-Software wird dir die Titelanzahl sehr schnell verraten, oder?
Ich werde noch nachfragen, ob ich die Pauschale für 500 Titel beliebig lange nutzen kann, und erst dann die nächste 500er-Pauschale bezahle, wenn ich mein Kontingent an lizenzierten Kopien aufgebraucht habe. Sebastian kam auf diese Idee, weil im Formular das Feld „einmalige Zahlung“ gibt.[/quote]
Guten Morgen, Danke für die Antwort.
wird das ganze kontrolliert?
Ich frage deswegen so doof, weil eigentlich mache ich nur privat Musik! Aber ein Gastwirt bei uns, fragte mich ob ich mir eine Mallorca-Parry zutraue.. und ja ich würde es mir zutrauen.. bloß wenn das eine einmalige Sache bleibt, sind mir die 220 Euro fast zu schade und von meinem Verdienst bleibt nicht viel übrig..
Schönen Tag
[quote name=“Tatütata“]… bloß wenn das eine einmalige Sache bleibt, sind mir die 220 Euro fast zu schade und von meinem Verdienst bleibt nicht viel übrig.. [/quote]
Für eine Mallorca-Party kommst du doch locker mit 500 Titeln über die Runden. Dann würde ich fast die einmalige Pauschale für 58,85 bezahlen und du hast alle Party-Hits ab sofort lizenziert.
Aber was tust du, wenn daraus eine Partyreihe wird? Dann könntest du die Gema-Pauschalen anteilig über alle Gigs verrechnen.
P.S.: Jetzt wird bestimmt kontrolliert, weil ich meine Webseite letzte Woche einem Gema-Mitarbeiter verraten habe.
Hi Thorsten,
ein super Artikel, habe mich schon lange mit diesen Fragen beschäftigt doch die Sache nie zu Ende gebracht. Ich lege bisher nur auf privaten Partys auf. Wenn sich nun eine öffentliche Gelegenheit bietet und ich lasse dafür Lizensieren, muß ich dann ein Gewerbe anmelden für diesen Gig bzw. bei der GEMA vorlegen?
BG Egon
Sorry, habe ebend den Gewerbe Blog gelesen.
bleibt die Frage nach der vorlage bei der der Gema.
Danke!
[quote name=“Egon Olsen“]…Wenn sich nun eine öffentliche Gelegenheit bietet und ich lasse dafür Lizensieren, muß ich dann ein Gewerbe anmelden für diesen Gig bzw. bei der GEMA vorlegen?[/quote]
Hallo Egon,
dein Gewerbe musst du auch für Privatgigs anmelden. Zumindest wird sich das Finanzamt sehr für deine Einnahmen interessieren.
Für die Gema-Anmeldung benötigst du keinen Gewerbeschein und keine Steuernummer.
[quote name=“DJ Rewerb“][quote name=“Tatütata“]… b
P.S.: Jetzt wird bestimmt kontrolliert, weil ich meine Webseite letzte Woche einem Gema-Mitarbeiter verraten habe.[/quote]
[quote name=“DJ Rewerb“][quote name=“Tatütata“]… bloß wenn das eine einmalige Sache bleibt, sind mir die 220 Euro fast zu schade und von meinem Verdienst bleibt nicht viel übrig.. [/quote]
Für eine Mallorca-Party kommst du doch locker mit 500 Titeln über die Runden. Dann würde ich fast die einmalige Pauschale für 58,85 bezahlen und du hast alle Party-Hits ab sofort lizenziert.
Aber was tust du, wenn daraus eine Partyreihe wird? Dann könntest du die Gema-Pauschalen anteilig über alle Gigs verrechnen.
P.S.: Jetzt wird bestimmt kontrolliert, weil ich meine Webseite letzte Woche einem Gema-Mitarbeiter verraten habe.[/quote]
[quote name=“DJ Rewerb“][quote name=“Tatütata“]… bloß wenn das eine einmalige Sache bleibt, sind mir die 220 Euro fast zu schade und von meinem Verdienst bleibt nicht viel übrig.. [/quote]
Für eine Mallorca-Party kommst du doch locker mit 500 Titeln über die Runden. Dann würde ich fast die einmalige Pauschale für 58,85 bezahlen und du hast alle Party-Hits ab sofort lizenziert.
Aber was tust du, wenn daraus eine Partyreihe wird? Dann könntest du die Gema-Pauschalen anteilig über alle Gigs verrechnen.
P.S.: Jetzt wird bestimmt kontrolliert, weil ich meine Webseite letzte Woche einem Gema-Mitarbeiter verraten habe.[/quote]
Hallo Thorsten, was würdest du an meiner Stelle tun? Ich soll ein kleines Fest beschallen.. Ansonsten lege ich nur privat auf! Ich hoffe natürlich das ich gut bin und das öfter machen darf ( der meinte schon zu mir das ich seine nächste Mallorca Party machen darf)..
würdest du an meiner Stelle gleich alles lizenzieren lassen oder eben „nur“ 500 Lieder? Müsste ich diese 500 Lieder angeben die ich spielen will oder erst danach? Mein Problem ist nämlich das ich nicht genau weiß was mich erwartet!? Ich denke das die meisten Jugendlichen bei uns am Berg sind und dort die bergkerwa feiern.. Und ich muss echt sagen ich hätte jetzt Probleme mich auf 500 Lieder festzulegen, da ich auch die Stimmung vor Ort abwarten will..
Hallo Thorsten, was würdest du an meiner Stelle tun? Ich soll ein kleines Fest beschallen.. Ansonsten lege ich nur privat auf! Ich hoffe natürlich das ich gut bin und das öfter machen darf ( der meinte schon zu mir das ich seine nächste Mallorca Party machen darf)..
würdest du an meiner Stelle gleich alles lizenzieren lassen oder eben „nur“ 500 Lieder? Müsste ich diese 500 Lieder angeben die ich spielen will oder erst danach? Mein Problem ist nämlich das ich nicht genau weiß was mich erwartet!? Ich denke das die meisten Jugendlichen bei uns am Berg sind und dort die bergkerwa feiern.. Und ich muss echt sagen ich hätte jetzt Probleme mich auf 500 Lieder festzulegen, da ich auch die Stimmung vor Ort abwarten will..
Danke!!
Ist es nicht interessant, dass mein Kommentar verschwindet welches sachlich darauf hinweist, dass kein normaler DJ VR-Ö zu zahlen hat?
Die Grundlage für jede Linzenz im Rahmen des VGG ist der ‚geldwerte Vorteil‘ (VGG §39 (1)). D.h. wenn man in den eigenen vier Wänden eine Kopie anfertigt erzeugt man keinen geldwerten Vorteil. Diesen erzeugt erst derjenige, der beauftragt, dass diese Kopie öffentlich wiedergegeben werden soll – der Veranstalter.
NIEMAND (der nicht zu gleich Veranstalter ist) muss also bei der GEMA irgendeine Lizenz erwerben.
Gruß
MB (ehemals Pressesprecher Kultur-retten.de / GEMA Petition 2012)
Jetzt muss ich doch einmal eine Frage hier in die Runde stellen.
Ich habe dieses Jahr eine Faschingssitzung technisch betreut und in der Pause habe ich eine CD abgespielt mit Faschingsmusik. Das war eine Fetenhits die ich gekauft habe. Weitere Musik habe ich an diesem Abend von mir nicht gespielt, sondern lediglich die Musik die mir die Künstler gegeben haben.
Hätte ich für diese CD GEMA zahlen müssen oder ist diese dadurch beglichen das es eine gekaufte CD war. Bei der Musik der Künstler gehe ich davon aus das sie sich um die GEMA selbst kümmern müssen.
Ich hoffe das dies verständlich ist und ihr mir helfen könnt.
[quote name=“Marc-René“]Jetzt muss ich doch einmal eine Frage hier in die Runde stellen…[/quote]
Hallo Marc-René,
das ist eine super interessante Frage. Zunächst habe ich gedacht, klar, ganz einfach zu beantworten.
Wenn du die gepressten Original-CDs der Fetenhits verwendet hast, fallen dafür keine weiteren Lizenzgebühren nach dem Tarif VR-Ö an. Schließlich hast du ja keine Kopien für die öffentliche Wiedergabe angefertigt.
Aber wie haben dir die Künstler die Musik zur Verfügung gestellt? Waren das eigene Lieder oder Coverversionen? Und haben die Künstler überhaupt einen Verwertungsvertrag mit der Gema abgeschlossen?
Dann habe ich mich gefragt, ob du überhaupt als DJ einzuordnen bist oder arbeitest du entsprechend der Anweisungen des Veranstalters?
Der Veranstalter wird die Faschingssitzung bei der Gema angemeldet haben. Und jetzt wird es kompliziert.
Denn für Karnevalsvereine gibt es einen besonderen Gema-Tarif:
Tarife_AD/tarifuebersicht_karnevalisten.pdf
Soweit ich das beim Überfliegen verstanden habe, ist darüber die ganze Musik lizenziert, vom Training bis zur Aufführung und den Karnevalssitzungen.
Ob das auch für die Musik der Live-Künstler gilt, wird dir nur die Gema beantworten können.
Hast du schon mal den Veranstalter der Faschingssitzung gefragt?
Hallo Thorsten,
der Kommentar von MB#18 verwirrte mich jetzt endgültig. VGG§39 Geldwerter Vorteil. Muss ich jetzt den VR-Ö anmelden wenn ich auf Youtube bzw. Facebook mein Live Set hochlade wenn ich damit doch kein Geld verdiene. Geht es jetzt um das Geldverdienen oder darum das ich in dem Moment wo ich den Mix hochlade eine Kopie anfertige.
ich checks nicht… 🙂
[quote name=“Ben Hamilton“]… Geht es jetzt um das Geldverdienen oder darum das ich in dem Moment wo ich den Mix hochlade eine Kopie anfertige …[/quote]
Hallo Ben,
dann versuche ich die Verwirrung aufzulösen, ohne auf den „Paragrafen 39 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten“ einzugehen. Diesen juristischen Seitenhieb verstehe ich auch nicht. Etwas Ähnliches schrieb Michael im Kommentar zur Gema-Folge des HDJA-Podcasts, unter HochzeitsDJAkademie.de/vroe
Der Tarif VR-Ö regelt die Kopien, die du für die öffentliche Wiedergabe in Discotheken und Veranstaltungen anfertigst. Für den Online-Bereich gelten andere Tarife.
Soweit ich weiß, löscht Facebook alle Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik. Da wird dir auch kein Gema-Lizenzvertrag helfen. Oder hast du andere Erfahrungen gemacht?
Deine Live-Sets kannst du bei Youtube hochladen, wenn du die Urheber-Monetarisierung aktivierst. Darüber regelt Youtube die komplette Rechteverwertung und du benötigst keine zusätzliche Gema-Lizenz.
Was du bei Youtube einstellen musst, beschreibe ich hier, unter dem Punkt „Wie veröffentlichst du DJ-Mixe legal bei Youtube?“
Zum Beispiel lade ich alle neuen Folgen des Houseschuh Podcasts auf diese Weise zu Youtube hoch
Hi,
Erstmal lieben Dank für deinen klasse Beitrag!
Leider blicke ich immernoch noch nicht 100% durch.
Ich lege ausschließlich mit Vinyl auf. Muss ich auch GEMA Gebühren zahlen?
Danke schön und viele Grüße,
Leonie
[quote name=“Leonie“]Ich lege ausschließlich mit Vinyl auf. Muss ich auch GEMA Gebühren zahlen? [/quote]
Hallo Leonie,
dann musst du deine Schallplatten nicht zusätzlich über den Tarif VR-OE lizenzieren. Du fertigst schließlich keine Musikkopien an.
Oder meinst du mit „Vinyl“ ein Digitales Vinyl System, DVS?
[quote name=“DJ Rewerb“][quote name=“Leonie“]Ich lege ausschließlich mit Vinyl auf. Muss ich auch GEMA Gebühren zahlen? [/quote]
Hallo Leonie,
dann musst du deine Schallplatten nicht zusätzlich über den Tarif VR-OE lizenzieren. Du fertigst schließlich keine Musikkopien an.
Oder meinst du mit „Vinyl“ ein Digitales Vinyl System, DVS?[/quote]
Hi,
Nein ich meine kein DVS sondern tatsächlich „richtige Schallplatten“ :-). Ich lege bei einer kleinen Veranstaltungsreihe für 4-5 Stunden auf. Muss der Betreiber der Bar dafür Gebühren zahlen? Ich muss es ja nicht, wenn ich das richtig verstanden habe. Auf welche Infos der GEMA kann ich mich oder kann sich der Veranstalter berufen? Ich finde keine Infos zum Thema „Auflegen mit Vinyl“. Leider ist der GEMA Dschungel recht unübersichtlich…
Danke schön für deine Hilfe und viele Grüße, Leonie
[quote name=“Leonie“]Muss der Betreiber der Bar dafür Gebühren zahlen? … Auf welche Infos der GEMA kann ich mich oder kann sich der Veranstalter berufen?[/quote]
Hallo Leonie,
der Betreiber der Bar muss Gema-Gebühren für die öffentliche Wiedergabe bezahlen. Ich vermute, er hat bereits einen Veranstaltertarif wie M-U oder M-CD abgeschlossen.
Wenn du etwas Schriftliches haben willst, würde ich per E-Mail bei der Gema anfragen, kontakt@gema.de oder erkundige dich bei der Service-Hotline 030 58858999 worauf du dich berufen sollst.
In den alten FAQ-Dokumenten der konnte ich kein Beispiel zu reinen Vinyl-DJs finden.
Jetzt blieb immer noch die Frage offen: Wie will die GEMA zum einen den Ursprung aller MP3/WAV/AIFF-Dateien eines Mediums kontrollieren bzw. die Anzahl der Sicheheitskopien auf anderen Datenträgern (beispielsweise mehrer gleich kopierte Festplatten) und zweitens die tatsächliche Anzahl der genutzten Dateien pro Jahr?
Hallo Dino,
gar nicht, weil der hohe Kontrollaufwand in keinem Verhältnis zu den Lizenzgebühren stehen würde. So wurde mir das am Stand der Gema, bei der Musikmesse erklärt.
Du musst also nicht befürchten, dass ein Computer-Forensiker die Datumsstempel deiner Dateien kontrollieren wird.
Btw.: Je nach deinem Betriebssystem bekommst du über die Zeitstempel mtime, ctime und atime ziemlich genau heraus, wann du welche MP3-Datei zuletzt gespielt hast.
Hallo Thorsten,
ich bin schon viele Jahre im Amt und habe eigentlich all die Jahre mit original CD´s aufgelegt und mit Promos gearbeitet.
Seit einiger Zeit bin ich aber dran, das ganze jetzt auch auf Konsolenbetrieb umzustellen. Aus diesem Grund habe ich mir die Arbeit gemacht und rausgefiltert, welche Lieder ich wirklich benötige und diese Digitalisiert. Ich komme auf Rund 750 Titel die ich auf Hochzeiten und Firmenfeste für Party und Tanz benötige.
In Zukunft rechne ich mit rund 100 bis 200 Titeln Zuwachs pro Jahr.
Mein Plan war jetzt eigentlich mir 2x 500 Titel via Pauschalbetrag einmalig zu lizenzieren und Jährlich 200 Titel als Zuwachs einzeln zu lizenzieren. Das wären für mich einmalig 110? und Jährlich 26?.
Hab ich das so richtig bedacht oder muß ich noch was beachten?
Viele Grüße
Marcus
[quote name=“Nuhni“]…Mein Plan war jetzt eigentlich mir 2x 500 Titel via Pauschalbetrag einmalig zu lizenzieren und Jährlich 200 Titel als Zuwachs einzeln zu lizenzieren. Das wären für mich einmalig 110? und Jährlich 26?.
Hab ich das so richtig bedacht oder muß ich noch was beachten?[/quote]
Hallo Marcus,
dann darfst du wirklich nur 700 Titel auf deinem DJ-Laptop spielbereit haben.
Ich weiß nicht, ob du die Pauschale mehrfach im Jahr benutzen kannst. Sebastian hat mich auch mal darauf hingewiesen, dass für die Pauschale von 500 Kopien keine zeitliche Beschränkung gilt.
Das heißt, du könntest heute 59 Euro bezahlen, und musst erst dann wieder nach-lizenzieren, sobald du über 500 Titel kommst. Ob du dafür zwei, drei oder vier Jahre brauchst, ist deine Sache.
Um deinen Altbestand an Musik zu lizenzieren, gibt es eigentlich eine andere Regelung. Seit dem 1. Januar 2017 kostet das einmalig 225 Euro für unendlich viel Musik; siehe https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_vr_oe.pdf
In deinem Fall wäre es günstiger, du nutzt den Zusatz „Vergütung für Werkbestände aus der Vergangenheit“, dann zahlst du 700 Kopien * 0,13 Cent = 91 Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer.
Hast du schon mal bei der Gema gefragt, wie du deine 700 Lieder lizenzieren kannst?
VR-Ö ist nichts neues, diesen Tarif gibt es Jahre gar Jahrzehnte. Er wurde früher von findigen DJs genutzt, da die Zuschläge für Veranstaltungen immens waren. DJs haben damals freiwillig VR-Ö gezahlt obwohl sie es gar nicht mussten, um einen Wettbewerbsvorteil zu haben, denn die Veranstalter zahlten damals dann 30 bzw sogar 50% weniger für die Lizenz der Aufführung.
Heute beträgt der Zuschlag aber gerade einmal ca. 14.- Euro für eine Veranstaltung und alle Stücke, die hierbei einmalig lizenziert wurden sind für immer lizenziert. D.h. für künftige VAs ist er nicht einmal notwendig, wenn der selbe DJ mit den selben Kopien wieder auflegt.
Zudem gilt schon immer, dass hier nicht das Verursacherprinzip des Erstellers der Kopien greift sondern das Verursascherpriinzip der Person, die den geldwerten Vorteil herstellt. Dieser fällt in den eigenen Wänden schlicht nicht an, sondern entsteht weil ein Veranstalter einen DJ bucht und die Öffentlichkeit zum Event einlädt. Es ist also der Veranstalter in der Pflicht, nicht der DJ, der in seinen privaten vier Wänden eine Kopie erstellt, die niemand zu Gehör bekommt.
Daher musste früher der Veranstalter die sog. Laptopzuschläge zahlen, daher muss heute wie schon damals der Veranstalter den Zuschlag VR-Ö zahlen.
Bitte erkundigt euch mal im VGG nach den Grundlagen ein jeder Lizenzierung, diese sind gesetzlich festgelegt. Die GEMA sagt auf direkte Nachfrage nichts anderes, aber dazu braucht man nicht deren PR Abteilung sondern deren Juristen. Die wissen schon, dass sie hier am Rande der Legalität arbeiten.
Es gibt seit 2012 keinen einzigen DJ, der zur Zahlung aufgefordert worden ist. Danach sucht verzweifelt ein Projekt um endlich eine Feststellungsklage einzureichen. Das sollte jedem zu denken geben, denn die GEMA ist sonst nicht zimperlich ihre Rechte durchzusetzen.
„Das heißt, du könntest heute 59 Euro bezahlen, und musst erst dann wieder nach-lizenzieren, sobald du über 500 Titel kommst. Ob du dafür zwei, drei oder vier Jahre brauchst, ist deine Sache.“
Diese Aussage ist schlicht falsch. Denn Kopien müssen immer vom Veranstalter lizenziert werden auch wenn es weniger als 500 sind. Hier gilt das Gesetz nicht das Hören-Sagen.
Kopien aus der Vergangenheit sind lizenziert, wenn man öffentlich gespielt hat. Denn der Veranstalter war verpflichtet, diese zu lizenzieren. Hat er dies nicht getan, so ist dem DJ nichts anzulasten. Alle Kopien vor 2012 sind somit schon lizenziert und wie es in VR-Ö heißt sind einmalig lizenzierte Kopien zeitlich unbefristet lizenziert.
Der Hinweis auf den Altbestand ist also ebenfalls für die Tonne.
Es wäre sinnvoll sich mit einem Fachanwalt über dieses Thema zu unterhalten. Denn die Aussagen sind nicht korrekt, die hier auf dieser Seite getroffen werden.
„dann versuche ich die Verwirrung aufzulösen, ohne auf den „Paragrafen 39 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten“ einzugehen. Diesen juristischen Seitenhieb verstehe ich auch nicht.“
Hier liegt also das Problem begraben. Du verstehst die Grundlagen der Lizenzierung nicht behauptest aber munter, dass DJs VR-Ö dann zahlen müssen, wenn diese reine Vorbereitungshandlungen in den eigenen vier Wänden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen.
Das ist übrigens kein „juristischer Seitenhieb“ sondern die GRUNDLAGE für jede Lizenz der GEMA.
Deine Aussage zeigt nun schwarz auf grau, dass du keine Ahnung hast, wieso all deine Aussagen nur GEMA-Sprech sind aber eben gar nicht gesetzeskonform sind.
Wende dich endlich an eine Fachanwalt, der es dir erklärt bevor du noch mehr arme DJs hier mit guten Absichten in die Irre führst und zur Zahlung ermunterst.
Hi Thorsten,
Danke für die super Erklärung.
Hab ab 1980 als DJ einer rollenden Disco angefangen, ab 1986 in den kleine Dorfdiscos die leider schon alle ausgestorben sind aufgelegt. Früher gab es das Problem nicht, der Discobesitzer gab dir Geld zum Platten kaufen, davon haben alle DJs profitiert.
Mache seit 8 Jahren nur 2 Mal im Jahr unentgeltlich für einen Sportverein eine Plattenparty, von dem Geld finanzieren sie sich das Jahr über. Der Verein zahlt für diesen Abend GEMA, muss ich hier dann auch GEMA bezahlen?
Gruß Andy
Danke Thorsten,
ich lese mit Begeisterung deine Beiträge, Erklärungen und Tipps.
Immer eine Anregung und etwas zum Schmunzeln dabei.
Und vielen Dank für diesen Ausflug in die sehr verwirrende Welt der GEMA für DJs.
LG
Danny
Hallo Danny,
schreibst du als Sänger auch eigene Lieder?
Dann wirst du bestimmt bald Berührungspunkte mit der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) haben 😉
Hallo Thorsten.
Ich lege demnächst auf einer Abi Party von einem Freund auf. Da sind nur die Abiturienten und Familie geladen. Dadurch ist sie ja eig. Privat oder? Muss ich GEMA gebühren zahlen?
Hallo Tim,
hast du schon bei den Organisatoren nachgefragt, ob sie für die Abi-Party Gema-Gebühren bezahlen?
Meine Einschätzung ist unwichtig, frage am besten bei der Gema nach:
https://www.gema.de/kontakt/kundencenter/
Hallo Thorsten,
Wenn ich die 444 Songs bei dir kaufe sind die dann schon lizensiert oder muss ich zusätzlich noch gema bezahlen
für den fall, ja, ist das kontingent von 500 titeln einmalig (also wenn ich jetzt 500 lieder auf einer Party spiele kann ich die Songs auf der nächsten Party wieder spielen ohne weitere gema gebüren zu zahlen und muss die gebühren nur einmal pro song „vor ever“ zahlen) oder zählt das für abgespielte Musik das wenn ich bei 2 Partys isgesammt mehr als 500 lieder spiele muss ich 2 mal pauschale zahlen
Gruß
Bennet
Hallo Bennet,
du meinst bestimmt die Playliste mit 444 Songs. Das Angebot umfasst weder die MP3-Dateien noch Gema-Lizenzen. Beides kann ich nicht verkaufen.
Sobald du ein Lied bei der Gema lizenziert hast, darfst du es für immer bei öffentlichen Partys abspielen.
So gilt meine gezahlte Pauschale für die 500 Lieder des letzten Jahres auch in diesem Jahr weiter. Jedes Jahr kommen also 500 neue Lieder hinzu. Falls dir das nicht reicht, kannst du mehr Lieder pro Jahr lizenzieren.