Künstlername im Personalausweis

Meinst du es ernst mit deinem DJ-Namen? So ernst, dass du ihn offiziell im Ausweis stehen haben willst?

Mit ein paar Tipps und etwas Vorbereitung ist es nicht schwer deinen Künstlernamen eingetragen zu bekommen.

Vor ein paar Wochen sprach mich in der U-Bahn jemand auf eine Twitter-Nachricht von mir an. Dort schrieb ich, dass DJ Rewerb jetzt in meinem Ausweis steht. Er fragte, wie ich meinen Künstlernamen genehmigt bekommen habe.

Nun, die Sache mit dem Künstlernamen habe ich eher getestet als ein großes Behördendrama daraus zu machen. Mir fiel einfach das Feld Ordensname/Künstlername auf, als ich einen neuen Personalausweis beantragt habe.

Der inoffizielle Weg zum Künstlernamen im Personalausweis

Da ich nicht wusste, wie ich beweisen soll, dass „DJ Rewerb“ mein Künstlername ist, sammelte ich alles zu meinen Unterlagen:

  • Flyer der letzten Jahre
  • Kopien der WMC-Unterlagen
  • Zeitungsartikel die über mich berichteten
  • meine Markenanmeldung, usw. …

Ich kopierte jedes Schriftstück auf dem mein DJ-Name erschien, packte die Kopien in eine Mappe und überreichte alle Unterlagen als ich den Personalausweis beantragte.

Mit diesen Unterlagen war der Eintrag selbst kein größeres Problem. Die Sachbearbeiterin war zwar anfangs überfordert, weil sie nie einen Künstlernamen eingetragen hatte. Aber sie holte ihren Chef und meine Unterlagen wurden geprüft.

Für die Markenanmeldung interessierte sich niemand. Am wichtigsten war ein Artikel der Erlanger Nachrichten, der über meine Gigs in Miami berichtet hat.

Der Antrag wurde genehmigt und ein paar weitere Unterlagen gescannt. Seitdem steht mein Künstlername im Personalausweis. Der Eintrag ist übrigens völlig kostenfrei.

Voraussetzungen für Künstlername im Ausweis

Erst im Nachhinein machte ich mich schlau, ob es ein offizielles Verfahren gibt. Manche Städte verlangen einen Nachweis, dass man unter dem Künstlernamen überregional bekannt ist.

Künstlername im Personalausweis eintragen lassen
Künstlername im Personalausweis

Am besten du rufst in deiner Stadtverwaltung an und fragst nach, welche Anforderungen die Ausweisbehörde stellt. Oder du versuchst meine Taktik und überrennst die Sachbearbeiter einfach. Im schlimmsten Fall musst du ein zweites Mal erscheinen.

Sammle alle schriftlichen Belege, auf denen dein DJ-Name steht. Das sind keine offiziell beglaubigten Dokumente, sondern Schriftstücke auf denen der Künstlername abgedruckt ist.

Diese sieben Vorschläge für Nachweise zu deinem Künstlernamen habe ich danach sortiert, wie schnell du heran kommst:

  1. Flyer und Plakate, am besten aus vielen unterschiedlichen Discotheken und Städten
  2. Ausdruck der Facebook-Seite mit der kurzen URL deines Künstlernamens
    (Vanity-URL wie zum Beispiel facebook.com/djrewerb)
  3. Unterlagen zu deiner Domainanmeldung
  4. Gewerbeanmeldung
  5. Zeitungsberichte in denen dein DJ-Name erwähnt wird
  6. Bescheinigungen von Musikmessen, Konferenzen, Workshops
  7. Veranstaltungs-Zeitschriften mit monatlichem Programmteil. Dein Künstlername sollte bei den Parties stehen

6 Wochen Vorbereitung und dein Künstlername wird häufiger gedruckt

Wenn dein Ausweis noch ein paar Monaten gültig ist, kannst du jetzt mit den Vorbereitungen anfangen und deinen Künstlernamen ganz einfach auf mehr Schriftstücke bekommen.

Verschicke die Daten deiner zukünftigen Gigs mindestens sechs Wochen im voraus an lokale Veranstaltungs-Zeitschriften. Früher oder später wird dein Name in Programmheften bei einer Party erscheinen. Dein Künstlername ist nun offiziell gedruckt.

Warum sechs Wochen? Zeitschriften haben einen Redaktionsschluss, der weit vor Veröffentlichungstermin liegt. Zum Beispiel habe ich diesen Artikel am 13. Oktober geschrieben. In spätestens einer Woche muss ich alle Dezember-Gigs an die Redaktionen verschicken.

Trage als Firmenname überall deinen DJ-Namen ein. Zum Beispiel gab ich bei meiner Anmeldung zur Winter Music Conference (WMC) in Miami „DJ Rewerb“ an. Die Organisatoren verwendeten bei allen Briefen und E-Mails meinen Künstlernamen.

Den überregionalen Anspruch konnte ich also gleich mit einem internationalem Beleg erschlagen. Dabei hatte ich bei der ersten WMC-Anmeldung überhaupt nicht im Hinterkopf, dass diese Unterlagen irgendwie wichtig werden könnten.

Der ganze Aufwand lohnt sich natürlich nur, wenn du zuversichtlich bist, dass du mit diesem Namen für die nächsten Jahre leben willst. Es macht absolut keinen Sinn, wenn du zurzeit unter drei Namen auftrittst und den Künstlernamen schneller wechselst als deine Unterhosen.

Der Künstlername hat ein bisschen etwas davon, sich seinen eigenen Namen auszusuchen. Wie ich meinen Künstlernamen fand habe ich im Backstage-Bereich beschrieben.

Einen tollen Namen zu finden ist richtig schwierig. Frage zehn Leute und du bekommst zehn unterschiedliche Meinungen.

Bin ich Künstler oder eine Marke? Oder gleich beides eintragen lassen?

Verstehe diesen Text auf keinen Fall so, dass ich jetzt überall herumziehe und damit prahle, dass mein Künstlername im Ausweis steht. Ich denke eher in die Richtung, dass der Eintrag im Personalausweis im Zweifelsfall bei Streitigkeiten um das Namensrecht helfen könnte.

Allerdings ist das Marken- und Namensrecht so kompliziert, dass ich diesen Punkt hier besser auslasse. Falls du daran interessiert bist, wie du deinen Künstlernamen als Marke anmeldest, dann schaue dir meinen E-Mail-Kurs zum Markenschutz an.

Um deinen DJ-Namen noch etwas besser zu schützen, würde ich zunächst die Domain registrieren. Ein Domainname ist für zehn Euro pro Jahr zu haben. Für „DJ Rewerb“ machte ich es zum ausschlaggebenden Punkt, dass die Dotcom-Domain frei war. Weitere Domains habe ich erst später registrieren lassen. Einen rechtlichen Schutz genießt dein Künstlername damit jedoch nicht.

Nachteile kann der Künstlername genauso haben. Bei einer Polizeikontrolle ist es nicht unbedingt von Vorteil das Wörtchen „DJ“ im Personalausweis stehen zu haben.

„Ach ein DJ! Da hängen wir doch gleich eine Drogenkontrolle an die Allgemeine Verkehrskontrolle.“

Nach einem Gig in Würzburg, habe ich genau diese Situation auf der Rückfahrt erlebt 😉

Achte beim nächsten Ausweis darauf

Spätestens nach zehn Jahren benötigst du wieder einen neuen Personalausweis. Achte dann unbedingt darauf, dass dein Künstlername übernommen wird. Denn bei meinem Antrag lief das nicht automatisch.

Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, fragte ich die Sachbearbeiterin, ob der Künstlername wieder eingetragen wird. Zunächst konnte sie den Eintrag nicht finden, ergänzte dann noch die Eintragung. Wobei ich nicht erneut belegen musste, dass ich noch unter diesem Künstlernamen auftrete. Zu Sicherheit hatte ich meine Pressemappe ausdruckt dabei, falls sie Rückfragen gehabt hätte. Denn lieber bin ich etwas über-vorbereitet.

Mein Versuch den Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen verlief zwei Mal reibungslos.

Welche Erfahrungen hast du gemacht? Ging es dir ähnlich oder hattest du Schwierigkeiten? Ich freue mich auf dein Feedback, weitere Tipps und jeden Kommentar.

Und wenn du schon dabei bist einen neuen Personalausweis zu beantragen, würde ich mir vorsorglich eine RFID-Schutzhülle zulegen. Denn der elektronische Personalausweis lässt sich per Funk auslesen.

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12 Kommentare zu „Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen, so einfach geht’s“

  1. wenn Dir Dein Künstlername lieb ist, solltest Du ihn markenschutzrechtlich sichern, oder zumindest permanent die veröffentlichte Neuanmeldungen verfolgen, um ggfs. Einspruch zu erheben, ansonsten kann jemand der diesen Namen als Marke anmeldet (nach einer Frist und entstandener Kosten für Anmeldung und Nutzung) von Dir die Herausgabe der Domain, Schadensersatz und Unterlassung fordern, davor schützt der Ausweiseintrag nicht, siehe Beispiel: 1000and1.de/deutsch/info/namen/namen.htm#recht

  2. Hallo Bert,
    ganz so schwarz würde ich nicht malen. Insbesondere beim Domainrecht änderte sich die Rechtsprechung im Laufe der Jahre. Wenn ich eine Domain registriere und dieser Name später als Marke eingetragen wird, bin ich nicht automatisch zur Herausgabe verpflichtet.

    Du hast natürlich Recht, dass der Eintrag im Ausweis unbedeutender ist als eine Markenanmeldung. Ich sehe den Eintrag im Perso eher als klitzekleinen Baustein, um einen Künstlernamen zu schützen. Dafür ist der Aufwand viel geringer als eine Markenanmeldung.

    Vielen Dank auch für deinen Hinweis, die Neuanmeldungen zu verfolgen.
    Als Markeninhaber hat sogar man die Pflicht seine Marke zu pflegen und andere auf den Missbrauch aufmerksam zu machen.
    Kennst du Google Alerts? Damit geht das prima und vollautomatisch. Jedes Mal, wenn „DJ Rewerb“ auf einer neuen Webseite auftaucht, schickt mir Google eine E-Mail.

    Wie bist du eigentlich zu dem Marken-Thema gekommen? Hast du bereits Marken angemeldet?

    Viele Grüße,
    Thorsten

  3. Unsere Erfahrungen zur Eintragung eines Künstlernamens im Personalausweis haben wir auf unserem juristischen Blog geteilt. Viele Künstler verstehen leider nicht, dass es keinen direkten Anspruch gibt, um gegen eine etwaig negative Entscheidung der zuständigen Behörde vorzugehen. Dann bleibt nur noch der Weg über die Eintragung einer Marke – sowieso eventuell die bessere Alternative, denn wer eine Markenanmeldung bei der Behörde vortragen kann, steht schon wieder besser dar als ein Künstler, der dies nicht kann.

  4. Vielen Dank für den Hinweis auf die rechtliche Perspektive. Mit meinem juristischen Laienwissen stolpere ich über diese Aussage:
    [quote name=“MW“]… keinen direkten Anspruch gibt, um gegen eine etwaig negative Entscheidung der zuständigen Behörde vorzugehen …[/quote]
    Ist das kein Verwaltungsakt? Ich dachte jeder Bürger kann sich gegen einen Verwaltungsakt wehren?

    Die Künstlersozialkasse werde ich mir genauer ansehen. Das Gewerbeamt gab mir seinerzeit die Auskunft, dass ich als DJ nicht als „Künstler“ gelte, da ich vorwiegend die Werke anderer Künstler spiele.

  5. Ist seltsam die Künstlersozialkasse will nichts von mir, da ich hauptberuflich kein Künstler bin (zur Zeit). Auch wenn cih noch nen deutschen Pass habe und in Deutschland wohne, spiele ich doch meistens im Ausland und zwar ausschliesslich eigene Kompositionen. Als ich kuerzlich einen neuen Pass beantragt habe, udn anchgefragt habe , wie das mit dem Kuenstlernamen denn so waere, wurde mir gesagt, dass meien Gemeinde dafuer nciht zustaendig waere, sondern dass er fuer diesen Eintrag irgendwo ein Amt gibt, bei dem man das beantragen muss. Irgendwie typisch deutsch..
    Achja und mach Dir keinen Kopf wenn du in Bayern nach Drogen kontrolliert wirst..ist janz normal..entweder weil Du lange Haare hast (wie ich) oder weil du ein Artist bist. im Weltbild der bayrischen Polizei, gibt es keine Kuenstler, die keine nehmen.lach..

  6. Hallo Iain,
    und hast du deinen Künstlernamen eingetragen bekommen?

    Das zuständige Amt ist genau das Amt deiner Stadt/Gemeinde, wo du den Personalausweis beantragst. Das Schöne an den bürokratischen Organisationen ist doch, dass man sie für einen arbeiten lassen kann, wenn man mal verstanden hat, wie die Abläufe funktionieren 😉 (OK, die Lernkurve kann schmerzhaft sein)

    In zwei Jahren läuft mein Reisepass ab, bin mal gespannt, ob der Künstlername dann automatisch übernommen wird, weil er im System bereits gespeichert ist.

  7. hallo ersmaal,
    also mit der künstlersozialkasse hat das alles nichts zu tun. denn da kommt man nur sehr sehr schwer rein, wenn man drin ist, spart man sehr viel geld. um rein zu kommen muss man beweisen- anhand von kontoauszügen und rechnungen usw..dass man über einen längeren zeitraum mit kunst kohle verdient hat..egal was man tut..es ist sogar egal ob man ein abgeschlossenes kunststudium in der tasche hat oder staatlich geprüft wurde als grafik designer..da zählt wirklich nur die kohle..wer als schwarzarbeiter unterwegs war, der hat pech gehabt..und auch als neuling ist es schwer..also liebe künstler wenn ihr das nächte mal einen freundschaftspreis macht…dann erinnert eure freunde auch daran dass sie euch helfen eine ernsthafte existenz aufzubauen wenn sie von anfang an den ofiziellen weg mitgehen..dann ist alles einfacher..hauptberuf als künstler? soweit ich informiert bin ist man als künstler freiberufler, jeder darf sich künstler nennen, freischaffender künstler..genauso wie auch fotografen und autoren..leider alles sehr kompliziert..aber es lohnt sich.wem es wirklich ernst ist der soll dran bleiben.künstler sein ist einstellungssache und keine eintragungssache.peace jaybird

  8. Sie sind einer der größten !!!..Komiker..!!! auf welche ich bisher aufmerksam wurde. Sie sind so zu sagen ein selbst darstellerischer VOLL-KOFFER… hahahaha… welcher sowas von ich möchte unbedingt bekannt werden VERSAGER präsentiert. Wenn man/n/frau Ihren FB-Account betrachtet. Ist darüber zu lachen noch milde ausgedrückt..!!! Sie sind sowas von bemitleidenswerte Lachfigur, welche man/n/frau selten „antrifft“..!!! Zudem ein Möchtegern Aufklärer der Nation… hahahaha… ich lach mich kaputt oder wie sagt man/n/frau dazu..??? hahahaha Sie VOLL-PFOSTEN… hahahahaha

  9. Lieber Th.W. Dir ist schon klar das Du hier Deine persönlichen Daten öffentlich zugänglich gemacht hast? Name, Adresse etc.

  10. Hallo Shaddik,

    das stimmt. Zumindest findest du meine alte Adresse auf dem zweiten Foto des Personalausweises.

    Mit einem Blick ins Impressum findest du sogar meine Telefonummer heraus. Dort muss ich auch eine ladungsfähige Anschrift angeben.

    Und mit einer Suche bei Google-Maps findest du noch viel mehr über mich heraus …

  11. Hallo DJ Rewerb,
    ich hab eine Frage es geht um den Künstlernamen…
    Ich bin eine Hennakünstlerin und bin nebenbei seit 3-4 Jahren mit Hennakunst tätig..ich gehe auf Hochzeiten,Kindergeburtstage,Partys,oder auch einfach auch einzelne Termine…dafür benutze ich natürlich einen Extra Künstlernamen…ich musste mein Künstlernamen schonmal ändern weil es sozusagen oft „kopiert“ wurde deswegen will ich jetzt nun mein neuen Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen -schützen ich habe aber nicht so viel Ahnung wie ich voran kommen soll wie und wo? denkst du man würde,dass was ich mache als Kunst akzeptieren und den Namen ins Pass eintragen ? LG! Kahriman

  12. Hallo Kahriman,
    das müsstest du ausprobieren. Oben im Artikel findest du meine Anleitung.

    Wenn du deinen Namen wasserdicht schützen lassen willst, würde ich dir einen Markeneintrag empfehlen. Dann darf unter deinem Namen garantiert niemand mehr als Hennakünstlerin auftreten.

    Wie du deinen Künstlername als Marke schützen lassen kannst, beschreibe als Schritt-für-Schritt-Anleitung in einem E-Mail-Kurs, unter https://rewerb.com/djname-bandname-als-marke-schuetzen/

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