Youtube vs. Gema„Was, du hast Sonic Empire nicht dabei? Dann lad’s halt schnell bei Youtube runter!“

Ist diese Antwort nicht exemplarisch für die aktuelle Urheberrechts-Debatte. Ich höre sie viel zu oft.

Youtube ist schön, um Songs bei Facebook zu posten und die Musik von Festivals mitzubekommen – nicht viel mehr.

Künstler produzieren Musik mit der ich die Tanzflächen fülle. Da finde ich es gerecht, dass den Musikern ein Teil meiner Einnahmen zusteht.

Ich investiere gerne 1,99 $ (MP3 bei Traxsource) bis 9,99 € (Vinyl bei deejay.de) für ein Lied, das ich ungefähr 150 Mal spiele.

Das deutsche Urheberrecht halte ich für eine faire Lösung. Ein Künstler verliert erst 70 Jahre nach seinem Tod die Rechte an seinem Werk. Was soll schlecht daran sein, dass die Enkel von Robbie Williams noch davon profitieren werden, wenn ich „Let Me Entertain You“ auflege?

Mal nebenbei einen Song bei Youtube rippen. Ich kann es verstehen, wenn es jemand für den Privatgebrauch im heimischen MP3-Player macht.

Auf einem 50.000 € Soundsystem mache ich jedoch keine Kompromisse bei der Audio-Qualität. Vinyl, CDs oder 320k-MP3s, etwas anderes schicke ich nicht über eine Discotheken-Anlage.

Die obige Antwort verkennt außerdem die Tatsache, dass ich während des Auflegens nur mit der Tanzfläche connected bin, ansonsten bin ich offline.

Dank dem Streit Youtube vs. Gema ist das Urheberrecht groß in den Schlagzeilen.

Meiner Meinung nach übersehen alle Kommentatoren einen ganz wichtigen Punkt: Niemand wird gezwungen der Gema beizutreten. Es gibt Beispiele von Künstlern die absichtlich nicht dem Verein beigetreten sind, um Ihre Verwertungsrechte vertreten zu lassen.

Letztes Jahr habe ich gelernt, dass Künstler den Passus mit der Internet-Verwertung aus dem Vertrag streichen können. Dann wertet die Gema weiterhin alle Radio-Einsätze aus, kümmert sich aber nicht um den Rest.

Klingt ziemlich perfekt für jedes Dance-Music Plattenlabel. Sie können Youtube-Videos als Werbeplattform nutzen, ganz ohne schwarzen Bildschirm.

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